Solltest du dich neu für die BIKV-Klasse angemeldet haben, von uns aber noch nicht benachrichtet worden sein, dann können wir dir derzeit leider noch keinen Schulplatz anbieten.

Sobald es wieder Plätze gibt, wirst du von uns benachrichtigt.

Mitzubringen sind die Anmeldeunterlagen, dein aktuellstes Zeugnis, ein Ordner mit Register, ein Block und Stifte.

BIK

Die Berufsintegrationsklassen bieten Schüler/-innen die Möglichkeit im Rahmen einer zweijährigen Beschulung intensive deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben, mit gesellschaftlichen Werten und Regeln vertraut gemacht zu werden sowie zentrale Kompetenzen unter anderem in den Bereichen Mathematik und Berufsorientierung zu erlangen.

Die Berufsschulpflicht beginnt i. d. Regel drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird (= 16. Geburtstag; Art. 35 Abs. 1 Satz 2 BayEUG).

Bitte melde dich online für die BIK Klasse an.

Perspektiven

Am Ende der zwei Jahre sollen die Schüler*innen die Grundvoraussetzungen für den Einstieg in das Berufsleben oder ein Ausbildungsverhältnis besitzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Beschulung, wird folgende Bemerkung in das Zeugnis mit aufgenommen: Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein.

Höherqualifizierung

Sollte ein Interesse an einer weiterführenden Schule bestehen, werden im Rahmen spezieller FOS-Vorbereitungsklassen auch hierfür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.

BVJ/k

Du gehst in die BVJ/k Klasse, wenn Du

a) noch schulpflichtig bist und

b) keinen Ausbildungsplatz bekommen hast.

Sollte dies auf Dich zutreffen, melde Dich online für die BVJ/k (JoA) Klasse an

 

Perspektiven

Durch fachpädagogische Betreuung erwirbst Du – sofern noch erforderlich – die notwendige Ausbildungs- bzw. Berufsreife. Wir wollen Dir Möglichkeiten eröffnen, eine realistische Entscheidung für Deine berufliche Laufbahn zu treffen. Bei entsprechender Mitarbeit kannst Du Deine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt steigern und einen Ausbildungsplatz bekommen.

Dadurch, dass der Unterricht über ein ganzes Schuljahr stattfindet, erfüllst Du, wenn Du regelmäßig anwesend bist und die entsprechenden Noten hast, Deine Berufsschulpflicht.

Ferner gilt: BSO §13 (2) 1Bei erfolgreich abgeschlossener Vollzeitbeschulung wird für Schülerinnen und Schüler, die bisher noch nicht den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nachweisen, folgender Vermerk in das Jahreszeugnis eingetragen: „Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein.

Beschulung von Flüchtlingen

Informationen zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erhalten Sie auf den Seiten des Staatlichen Schulamts Neuburg-Schrobenhausen.

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Dominik Wittmann

Oberstudienrat